Das Digitale Berichtsheft Der Zimmermann - FAQ und Support
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FAQ - Häufig gestellte Fragen
Gemäß Paragraf 13 des Berufsbildungsgesetzes können Auszubildende die Ausbildungsnacheise handschriftlich oder digital verfassen.
Das digitale Berichtsheft wird für die Anmeldung zur Prüfung im Ausbilderbackend als PDF-Datei (Downloads) entweder mit oder ohne Fachberichte erzeugt. Die Weitergabe an den Prüfungsausschuss ist wie folgt möglich:
1. Durch das Senden der PDF-Datei als E-Mail.
2. Durch das Mitführen eines USB-Sticks mit dem digitalen Berichtsheft zur Prüfung.
3. Durch das Ausdrucken der PDF-Datei und eines Deckblatts, das im Digitalen Berichtsheft hinterlegt ist.
Auch einzelne Wochenberichte können über das Druckersymbol im Backend (Berichte) ausgedruckt werden.
Ja, aber nicht bei den Wochenberichten, sondern nur beim Fachbericht. Hier können Fotos aus der Mediathek oder über die Kamerafunktion vom Smartphone oder Tablet der Auszubildenden hochgeladen werden. Weitere Fotos oder auch PDF-Dateien können Auszubildende den Fachberichten durch Einloggen auf der Internetseite https://berichtsheft-derzimmermann.de von einem Computer hinzufügen.
Ja, verschickte und auch bereits abgezeichnete Berichte können nachträglich in der App noch geändert werden. Der Status wechselt dann wieder auf „in Arbeit“ und der Bericht muss nach Einarbeitung der Änderungen erneut verschickt werden.
Ja, über das Backend der Betriebe können Nachfragen zu einzelnen Berichten gestellt werden. Diese tauchen bei den Auszubildenden als Message (Briefsymbol) in der App auf. Die Auszubildenden können darauf nicht antworten, sondern diese Hinweise nur im Berichtsheft berücksichtigen.
ÜBL-Nachweise können als Tätigkeit im Berichtsheft erfasst werden oder im sog. Azubibackend am Computer als PDF-Datei oder Foto hochgeladen werden.
Ja. Die Berichtsheft-App ist Eigentum der Auszubildenden und kann bei Betriebswechsel weiter genutzt werden. Der neue Betrieb muss dann einen Azubicode für das entsprechende Lehrjahr erwerben, den der Azubi in seinem Profil einträgt. Damit ist der neue Betrieb in der App des Azubis registriert und mit dem Berichtsheft digital verbunden.
Die Ausbilder*innen in der ÜBL haben keinen Zugang zu den Digitalen Berichtsheften. I.d.R. erstellen die Auszubildenden eigene Unterlagen in der ÜBL, die dann im Digitalen Berichtsheft hochgeladen werden können.
Ja, aber es sollten nicht 2 unterschiedliche Geräte verwendet werden. Die App ist nur auf einem Gerät nutzbar
Die Auszubildenden können die Wochen- und Fachberichte nur über die App auf dem Smartphone oder Tablet schreiben. Es sollten aber nicht 2 unterschiedliche mobile Geräte verwendet werden, denn die App ist nur auf einem Gerät nutzbar. Im sog. Azubibackend können zudem bereits in der App erstellte Berichte um Fotos oder Dateien ergänzt werden.
Ja, über das sog. Ausbilder-Backend können Azubis bestimmte Fachberichte zur Bearbeitung zugeschickt werden.
Ja, im Backend können beliebig viele Ausbildernamen hinzugefügt werden. Zum Abzeichnen der Berichte kann dann unter dem Menüpunkt “Berichte” über ein Dropdown-Feld der jeweilige Ausbildende ausgewählt werden.
Nein, die Fachberichte werden separat dargestellt, erhalten aber auch ein Datum, womit die Erstellung des Fachberichts zeitlich eingeordnet werden kann.
Nein, aber die PDF-Datei enthält eine Übersicht, welche Wochenberichte digital eingereicht und unterzeichnet worden sind. Außerdem wird bereits bei Erzeugung der Datei angezeigt, welche Berichte fehlen und/oder noch nicht unterzeichnet worden sind. Über einen automatisch erzeugten QR-Code vorn in der PDF-Datei können zudem die ordentliche Einreichung sowie Unterzeichnung der digitalen Berichte vom Prüfungsausschuss verifiziert werden.
Die Verlängerung kann mit wenigen Klicks im sog. Backend der Ausbildenden vorgenommen werden.
Außerdem können Ausbildende hier z. B. den Ausbildungsplan oder andere Dokumente einzelnen Azubis zuordnen und zu deren Händen hochladen.
Ja, das 1. Ausbildungsjahr wird übersprungen und mit Beginn der Ausbildung bestellen Sie direkt einen Azubicode für das 2. Ausbildungsjahr.
Ja, die App zum Digitalen Berichtsheft bleibt Eigentum der Auszubildenden. Bei Betriebswechsel muss der neue Betrieb zunächst einen Azubicode für das neue Lehrjahr bestellen, den die Auszubildenden in ihr Profil eingeben müssen. Damit ist das Digitale Berichtsheft mit dem neuen Betrieb/Ausbildenden verbunden und es kann auch auf vorherige Einträge zugegriffen werden.
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